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Welche Verantwortung haben Sie als Führungskraft?


Die rechtliche Grundlage der Arbeitsschutzunterweisung bezieht sich in vielen Situationen und Urteilen auf die Frage, wer die Verantwortung und schlussendlich auch die Haftung zu tragen hat.

Welche Unterschiede gibt es bei den Rechtsfolgen bei fehlender Arbeitsschutzunterweisung und auf was kommt es für Sie als Führungskraft oder Unternehmer an, sodass Sie Ihren Rechtspflichten entsprechend nachkommen?

Funktionsträger wie der Arbeitgeber oder Unternehmer entlasten sich in Haftungsfragen in vielen Fällen, indem sie die Haftung an Führungskräfte und Vorgesetzte übertragen. Dies gilt auch bei fast allen berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz.

Der vollen Verantwortung entziehen kann er sich jedoch nicht. Er hat die Verpflichtung als letzte Instanz dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflichten des Arbeitsschutzes an die Person weitergegeben und regelmäßig aufgefrischt werden, die die Haftung übertragen bekommen soll.

Dies bedeutet, dass staatliche Arbeitsschutzbehörden nicht nur gegen die Führungskraft oder den Vorgesetzten vorgehen können, sondern dementsprechend auch gegen die Arbeitgeber oder gegen die Leitung und sämtliche Vertreter der juristischen Person.

 

Für Sie als Führungskraft gilt jedoch, dass Sie auch haften, wenn Sie keine entsprechende schriftliche Pflichtenübertragung oder Arbeitsschutzunterweisung erhalten haben.

Ordnen Sie als Vorgesetzter etwas an, haben Sie aufgrund Ihrer Verantwortung im Schadensfall immer auch die Haftung für diese Anordnung zu übernehmen. Sie haben auch dann die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, wenn es Ihnen nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Als Führungskraft oder Vorgesetzter sind Sie demnach nie frei von Verantwortung für die Mitarbeiter, die aufgrund Ihrer Anweisung Handlungen vollziehen. Pflichtverletzungen werden demzufolge immer dann geahndet, wenn ein Haftungsfall vorliegt. Sie werden aber nicht alleinig als Führungskraft zur Verantwortung gezogen, Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich rechtlich mitverantwortlich.